Ausgabe Januar | Februar 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Denkmalschutz – Beispiel mit Charakter – Alles andere als verstaubt
Das Kaiser Wilhelm Museum in Krefeld wurde nach den Plänen von Hugo Koch in Anlehnung an die italienische Renaissancearchitektur 1894 bis 1897 erbaut und 1910 bis 1912 erweitert. Neben der Funktion als Ausstellungshaus für zeitgenössische Kunst stellte es zugleich ein Denkmal für den preußischen Kaiser Wilhelm I. dar. Ein Erbe, das bei der Sanierung und Modernisierung vor allem Behutsamkeit erfordert.

REALISIERTE OBJEKTE
Denkmalverträgliche Instandsetzung des Bahnhofs Ruhpolding – Stationen der Begegnung
Unter Beachtung der Denkmalverträglichkeit wurde Ruhpoldings Bahnhof aus dem Baujahr 1895 saniert. Das zweigeschossige Gebäude erhielt eine völlig neue Optik und viele neue Aufgaben. Durch diesen Schritt entstand mittig der historischen Bahnhofsgebäude eine Lücke, die einen Neubau und den anschließenden Einzug der Tourist-Info ermöglichte. Das Ergebnis ist optisch und technisch beeindruckend.

ENERGIEBERATUNG
Wieso das Punktgrößenverhältnis in der Thermografie entscheidend ist – Wie weit können Sie messen?
Wenn Sie vor Kurzem eine Wärmebildkamera (WBK) angeschafft haben, fragen Sie sich möglicherweise, wie weit Sie damit messen können. Oder vielleicht denken Sie gerade über die Anschaffung einer WBK nach, sind sich jedoch nicht sicher, mit welchem Modell – das auch zu Ihrem Budget passt – Sie Ihr Ziel präzise messen können. Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Auflösung, dem momentanen Sichtfeld (IFOV), dem verwendeten Objektiv und der Größe des Zielobjekts.

Energetische Lichtkonzepte – Ganzheitliche Planung
„Wo viel Licht ist, ist starker Schatten“. Das wusste bereits der Dichter und Naturforscher Johann Wolfgang von Goethe. Der philosophische Ansatz findet sich auch bei der täglichen Lichtplanung wieder, denn die Hauptaufgabe einer modernen und effizienten Beleuchtungsplanung besteht darin, das Licht so zu platzieren und zu steuern, dass nur der tatsächliche Bedarf gedeckt wird.

IM GESPRÄCH
mit Georg Schmiedel – Solarstrom in der Karibik
Seit letztem Jahr steht der Sehnsuchtsort Karibik nicht nur für traumhafte Strände und himmelblaues Wasser, sondern auch für regenerativen Strom. Denn das Euskirchener Unternehmen F&S Solar nahm 2018 den größten Solarpark der Karibik mit über 2 Mio. m² in Betrieb, um die Einwohner mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Warum die Wahl auf diesen Standort gefallen ist, erklärt uns Geschäftsführer Georg Schmiedel.

GEBÄUDEHÜLLE
Aufstockung – Mehr Wohnraum – bessere Energiebilanz
Immer mehr Menschen zieht es in die Städte, aber dort fehlt es – gerade in vielen wachsenden Regionen – an bezahlbarem Wohnraum. Trotzdem sollen aber möglichst keine neuen Flächen versiegelt werden. Die Aufstockung bietet daher eine ideale Lösung, um einerseits neuen Wohnraum zu schaffen und andererseits die Energieeffizienz zu optimieren.

Das Energiesprong-Prinzip – Null-Energie-Standard in wenigen Wochen
Rund 60 % der 18 Millionen Wohnhäuser in Deutschland müssen bis zum Jahr 2050 umfassend saniert werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das sind rund 2 % beziehungsweise 360.000 Häuser pro Jahr. Die Wochenenden abgezogen sind das 1.400 Häuser, die pro Tag saniert und fertiggestellt werden müssten. Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass dies mit traditionellen Sanierungsprozessen bei einem zunehmenden Fachkräftemangel kaum umzusetzen ist.

ANLAGENTECHNIK
Digitale Haustechnik – Vernetzung ohne Verwirrung
Im Zuge der Digitalisierung ist immer öfter die Rede vom „Smart Home“/„Smart Building“, es ist der Trend im zeitgemäßen Wohnen und Bauen. Im Zweckbau ist intelligente Gebäudetechnik keine Neuheit, sie wird bereits seit vielen Jahren eingesetzt. Sie gelangt nun verstärkt in den privaten Wohnbau. Eine einheitliche Definition des Begriffs gibt es aber nicht. Was also ist ein „Smart Home” eigentlich genau?

RECHTLICHES
Energie-Contracting-Verträge – Verjährung von Mängelrechten?
Heutzutage gibt es viele Verträge, die vorsehen, dass ein Vertragspartner eine Anlage, z. B. eine Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlage, im Anwesen des anderen Vertragspartners plant, errichtet und entgeltlich betreibt. Macht der Auftraggeber geltend, die Anlage sei infolge der Planung mangelhaft, stellt sich die Frage, nach welchem Recht der Auftragnehmer haftet. Das Oberlandesgericht Zweibrücken musste sich kürzlich mit dieser Frage befassen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.05.2018 – 5 U 1/18).

Etwas kaufen, das ich mir nicht leisten kann?

Für mich undenkbar! Für viele Menschen ist das aber heutzutage legitim – leider… Gerade am Bau kommt es nicht selten vor, dass Bauherren sich übernehmen und die bereits erhaltene Leistung und das Material nicht bezahlen können. Oder noch schlimmer: Manche legen es sogar darauf an und kalkulieren damit, einen gewissen Prozentsatz einfach nicht zu bezahlen. Dann geht die Feilscherei um jeden einzelnen Leistungspunkt auf der Rechnung los. Dass damit teilweise ganze Existenzen auf der Kippe stehen, ist ihnen entweder nicht bewusst, oder einfach auch egal. Bezahlt der Bauherr nicht, bleibt nicht der Baustoffhändler oder die angestellten Bauarbeiter auf der Strecke, sondern das Bauunternehmen bzw. das Planungsbüro. Je mehr Zahlungsausfälle, umso mehr zieht sich die Schlinge zu… Das ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine psychische Belastung. Denn die Gedanken kreisen – neben der Arbeit – dann auch ständig um die Unsicherheit und die Angst um die Existenz. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern auch in höchstem Maß ungerecht! Aber wie die Situation ändern? Die Zahlungsmoral und die Einstellung der Menschen können wir wohl kaum beeinflussen. Selbst mit einem Gespräch und den Appell an das Gewissen erreicht man nur selten Verständnis und Einsicht … So gerne ich Ihnen eine Lösung für dieses Problem bieten würde – ich kann Sie Ihnen nicht geben. Gerne lege ich Ihnen aber einen Satz ans Herz, den ich selber einmal als Rat bekommen habe: „Entweder, Sie machen den Mund auf, oder den Geldbeutel!“ Soll heißen, wehren Sie sich! Oder noch besser: Schützen Sie sich! Das einzige Mittel sind wasserdichte (schriftliche!) Verträge in Gürtel-Hosenträger-Manier. Das ist zwar ohne Zweifel aufwändig und auch keine 100%ige Garantie, aber so haben Sie zumindest eine gute rechtliche Handhabe, um Ihr sauer verdientes Geld auch tatsächlich zu erhalten. Denn leider müssen wir davon ausgehen, dass unsere Moral- und Gewissensvorstellungen nicht immer mit denen unserer Geschäftspartner übereinstimmen.

Ich wünsche Ihnen für 2019 angenehme Aufträge ohne Zahlungsausfälle!

Kathrin Hefele
Chefredaktion „EnEV Baupraxis“
Dipl.-Ing. (FH), Architektur, Energieberaterin (TUD)